Sind Buchungsgebühren rechtens oder nicht?

Darf eine Bank Geld für eine Abbuchung verlangen? Darüber wird der Bundesgerichtshof Ende des Monats entscheiden. Konkret geht es hierbei um eine Klage gegen die Raiffeisenbank Gräfenberg-Forchheim.

Diese Bank aus Franken erhebt bislang 35 Cent für Bar-Einzahlungen und -Auszahlungen. Über diese Gebühr informiert die Bank mittels Preisaushang. Sie rechtfertigt dieses Vorgehen damit, dass gemäß einer EU-Richtlinie seit 2009 Gebühren für Dienstleistungen erhoben werden dürfen. Und die Bereitstellung von Möglichkeiten von Ein- und Auszahlungen sei eine Dienstleistung. Auf dieser Grundlage können alle Leistungen, die Banken rund um das Girokonto erbringen als Dienstleistung definiert werden und gemäß EU-Richtlinie in Rechnung gestellt werden.

Das sieht die Schutzgemeinschaft für Bankkunden anders. Sie interpretiert die EU-Richtlinie vor allem dahingehend, dass damit der Schutz der Verbraucher gestärkt werden soll. Aktuell wird die Richtlinie aber eher als zusätzliche Umsatzquelle für viele Banken genutzt. Daher klagt die Schutzgemeinschaft nun gegen diese Gebühren. Sie argumentiert dabei noch weiter und kritisiert auch die Gebühren für Überweisungen der Miete oder die Gebühren für das Bezahlen mit der ec-Karte bei Einkäufen. Vor allem Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken verlangen nach Angaben der Schutzgemeinschaft solche Gebühren.

Ob das nun rechtens ist oder nicht, darüber wird der Bundesgerichtshof am 27. Januar endgültig entscheiden.