2016: Das ändert sich für Bankkunden

Bald gehören die gute alte Kontonummer und die Bankleitzahl nach einer mehrjährigen Übergangszeit der Vergangenheit an. Außerdem können sich Kunden auf mehr Sicherheit bei Geldtransfers im Internet einstellen; Banken werden verpflichtet, ein Konto für jedermann anzubieten und Bausparkassen erhalten neue Handlungsmöglichkeiten, während Kreditnehmern genauer auf die Finger geschaut wird und man sich mit dem Finanzamt auseinander setzen sollte.

Ab 1. Februar: Nur noch IBAN gültig

Aber der Reihe nach: Bislang konnte man sich noch immer dafür entscheiden, bei Überweisungen die BLZ und die Kontonummer oder allein die IBAN anzugeben. Ab dem 1. Februar gilt: Nur noch die IBAN darf bei Zahlungen im Euroraum genutzt werden. Sie beginnt mit DE und hat insgesamt 22 Stellen.

Umsetzung von EU-Vorgaben

Banken müssen nun umsetzen, was die EU ihnen vorgibt: Die Sicherheitsanforderungen für elektronische Zahlungen müssen gesteigert werden, die Authentifizierung von Kunden für Online-Finanzgeschäfte wird strenger und SEPA-Lastschriften müssen von den Banken innerhalb von acht Wochen ohne Bedingung zurück erstattet werden.

Guthabenkonten für Obdach- oder Erwerblose

Viele Sozialleistungen werden nur aufs Konto überweisen. Damit das gelingt, müssen die Banken nun Guthabenkonten auch für Obdach- oder Erwerblose und in Deutschland registrierte Flüchtlinge und Asylbewerber anbieten.

Bausparkassen dürfen nun Hypothekendarlehen vergeben

In der nun schon jahrelang anhaltenden Zeit tiefer Zinsen fällt es auch Bausparkassen schwer, das Geld ihrer Kunden gewinnbringend anzulegen. Damit die Bausparkassen fortan auch wieder Zinsgewinne einstreichen können, dürfen sie nun auch Hypothekendarlehen vergeben und nicht allein Bausparverträge.

Schutz bereits verschuldeter Kreditantragsteller

Banken sind ab 2016 zudem verpflichtet, die wirtschaftliche Situation von Kreditnehmern genau unter die Lupe zu nehmen und die Beratungsgespräche umfassend zu dokumentieren. Das soll dem Schutz bereits verschuldeter Antragsteller für neue Kredite dienen; im Ergebnis wird es für diese schwieriger, überhaupt noch einen Kredit zu bekommen.

Steuer-ID

Außerdem müssen bestehende Freistellungsaufträge mit der entsprechenden Steuer-ID neu gestellt werden und auch wer Kindergeld bezieht, benötigt ab 2016 diese ID; sogar die des Kindes. Wie die ID lautet, sieht man auf seiner Lohnsteuerabrechnung oder kann sie beim Finanzamt erfragen.