Commerzbank muss Gebühren beim Girokonto ändern

15 Euro Gebühr für Kontoauszüge. Der Bundesgerichtshof befand nun, dass diese Gebühr zu hoch sei. Ihren Kunden hatte die Commerzbank alte Kontoauszüge, die zuvor nicht abgerufen wurden, per Post zugeschickt und dafür diese Gebühr in Höhe von 15 Euro erhoben.

Der Bundesgerichtshof folgte mit seiner Entscheidung dem Urteil, das bereits in einer Vorinstanz so entschieden worden war. Damit wurde die Revision der Commerzbank zurückgewiesen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte in dem Verfahren argumentiert, dass die Gebühren deutlich oberhalb der Kosten der Banken liegen. Das sei nicht durch gesetzliche Regelungen abgedeckt.

Die Bank argumentierte ihrerseits, dass sie hohe Kosten habe, wenn sie Kontoauszüge ausdruckt und zustellt, die mitunter älter als sechs Monate sein können. Die Pauschale sei daher angemessen auf der Grundlage einer durchschnittlichen Gewichtung. In erster Instanz war das Gericht seinerzeit auch der Argumentation der Bank gefolgt. Erst in nachfolgender Instanz wendete sich das Blatt für die Bank, was nun durch den Bundesgerichtshof bestätigt wurde.

Demnach muss die Commerzbank nun ihre Gebühren anpassen, was sie nach eigenen Angaben in jüngerer Vergangenheit ohnehin schon getan habe.