Sonderformen von Girokonten

Da der bargeldlose Zahlungsverkehr unser Leben in vielen Situationen wesentlich vereinfacht, ist das Girokonto zu einem solch großen Erfolg geworden. Dennoch gibt es Zwecke, für die ein gewöhnliches Girokonto unpassend bzw. nicht ausreichend ist. Hier kommen spezielle Formen von Girokonten zum Einsatz, die wir nachfolgend kurz vorstellen möchten.

Kinder- & Jugendkonten

Für Kinder und Jugendliche gibt es heute bereits eigene Kontomodelle, die zwar einem gewöhnlichen Girokonto ähneln, sich aber in einigen Details davon unterscheiden. So können solche Konten beispielsweise nicht überzogen werden, außerdem wird keine Kreditkarte mit ausgegeben. Auch bei der EC-Karte gibt es Unterschiede. Oft kann diese nicht ohne Einwilligung eines Erziehungsberechtigten zum Erhalt von Bargeld eingesetzt werden. Ebenso kann die EC-Karte meist nicht zum bargeldlosen Bezahlen in Geschäften etc. eingesetzt werden.

Kautionskonten

Für Kautionen, zum Beispiel die allseits bekannte Mietkaution, gibt es ebenfalls Sonderformen von Girokonten. Diese Konten sind in der Regel nicht mit einer EC-Karte verbunden. Meist wird festgelegt, dass nur Mieter und Vermieter zusammen in einer Filiale vor Ort Zugriff auf das Girokonto haben können. Damit soll erreicht werden, dass der Vermieter die Kaution auf dem Konto nicht einfach abheben und für unzulässige Zwecke verwenden kann.

Treuhandkonten

Treuhandkonten werden immer dann eingesetzt, wenn zwei Parteien ein Geschäft abwickeln und eine dritte Instanz als Verwalter bzw. Beaufsichtigungsperson eingesetzt werden soll. Dabei handelt es sich um den sogenannten Treuhänder, der die finanziellen Transaktionen überwacht und somit auch Zugriff auf das Treuhandkonto hat. Dabei funktioniert das Treuhandkonto wie folgt: Ist das Geschäft besiegelt, zahlt eine Partei Kapital auf das Treuhandkonto ein. Der Treuhänder dokumentiert den Geldeingang und gibt der anderen Partei darüber Bescheid. Diese führt dann die vereinbarte Leistung aus, woraufhin die zahlende Partei die Leistung überprüfen kann. Ist alles korrekt, gibt der Treuhänder das Kapital auf dem Konto frei und die empfangende Partei kann darauf zugreifen.

Das war das letzte Kapitel unseres Girokonto-Ratgebers.